Gastgewerbe

Restaurant in Luzern

Sobald Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, Gäste gewerbsmässig beherbergt oder mit alkoholischen Getränken Handel betrieben wird,  ist eine entsprechende Bewilligung nötig.

  • Einzelanlässe
  • Getränkehandel
  • Restaurations- und Beherbergungsbetriebe
  • Verpflegungsstand
  • Vereinslokale
  • Wirteprüfung

Downloads des Gastgewerbes
Fragen und Antworten zum Gastgewerbe

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 248 84 84

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen