Ja. Die Daten im neuen biometrischen Pass sind in Anwendung der internationalen Normen so gesichert, dass sie nicht unbemerkt manipuliert oder kopiert («geklont») werden können. Die Schweiz setzt alle Normen bei der Produktion und der Kontrolle von Ausweisen vollständig und korrekt um. Mehr noch: Sie erhöht dort, wo es möglich ist, den Datenschutz über das internationale Niveau hinaus. Die Fingerabdrücke sind im Übrigen durch ein neues Verfahren besonders gesichert: Damit ein anderes Land die Fingerabdrücke überhaupt lesen kann, muss es über die Berechtigung der Schweiz verfügen. Der Bundesrat erteilt diese nur jenen Ländern, deren Datenschutzniveau dem schweizerischen gleichwertig ist. Er kann die Berechtigung auch anderen Stellen (z.B. Fluggesellschaften) erteilen, die im öffentlichen Interesse die Identität von Personen prüfen müssen. Werden die Datenschutzanforderungen der Schweiz nicht erfüllt, entzieht der Bundesrat die Leseberechtigung wieder.