Gemäss Waffengesetz sind bei folgenden Waffen Übertragung, Erwerb, Vermitteln, Verbringen, Besitzen, Herstellen, Abändern, Umbauen, Tragen und Ausführen in einen Schengen Staat verboten: Seriefeuerwaffen, Militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung, Schlag- und Wurfgeräte, Elektroschockgeräte, einhändig bedienbare Springmesser, Schmetterlingsmesser, Dolche und Wurfmesser.
Zudem sind verbotenes Waffenzubehör wie Schalldämpfer und Laserpunktzielgeräte in der Schweiz verboten.
CS, CN, CT Tränengas-Sprays und zertifizierte Schlagstöcke sind mit Waffenerwerbsschein zugelassen.