Die Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten sind – obwohl sie in Uniform arbeiten – zivile Angestellte.
Da einige Aufgaben während 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag erfüllt werden müssen, erfolgt die Arbeit im Schichtdienst und es kommt regelmässig zu Einsätzen in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen. Diese Dienste werden durch Zulagen ergänzend zum Grundlohn vergütet.
Die Einreihung von SIA-Funktionen erfolgt je nach individueller Entwicklung in die Lohnklassen 5 bis 8. Der Ferienanspruch richtet sich ebenfalls nach den kantonalen Bestimmungen.
Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen beim Kanton Luzern findest du unter https://personal.lu.ch.