Ausnahmetransport Begleit (ATB)

Änderung bei der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten
Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten (SRL Nr. 352a) wird aufgehoben.

Per 1. Januar 2020 sind Begleite von Ausnahmetransporten – ausgenommen sind die Auflagen für eine Polizeibegleitung – in allen Kantonen der Zentralschweiz durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) auszuführen.

Informationsschreiben Ausnahmetransportbegleiter
Strecken und Sperrzeiten

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kapo.zh.ch/atb.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.strassenverkehrsamt.lu.ch.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen