Die Eichmeister vollziehen das Bundesgesetz über das Messwesen und die dazugehörenden Verordnungen. Ihre Aufgabe beinhaltet insbesondere die Eichung (amtliche Prüfung und Stempelung) der im Handel und Verkehr benützten und bereit gehaltenen Messmittel und die Kontrolle der Angaben von Mengen und Preisen der in Handel und Verkehr gebrachten Güter.