Die Verwaltungspolizei ist Bewilligungs- und Vollzugsbehörde von zahlreichen Erlassen des Bundes und des Kantons in den Bereichen Gastgewerbe, Getränkehandel und Gewerbepolizei. Sie vollzieht auch das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz, die Preisbekanntgabeverordnung sowie die Vorgaben im Unterhaltungsgewerbe, Geldspielgesetzgebung und in weiteren Bereichen. Die Verwaltungspolizei ist zudem verantwortlich für das Eichwesen in den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden und sie betreibt das kantonale Passbüro, den Fachbereich Waffen, Sprengstoffe und Pyrotechnik sowie das Fundbüro. Schliesslich ist die sie auch zuständig für die Rechtsberatung innerhalb der Luzerner Polizei und für die Betreuung der kantonalen Erlasse in ihrem Zuständigkeitsbereich.