Der Rechtsdienst der Luzerner Polizei zeichnet verantwortlich für die Verfügung der Massnahmen und Bewilligungen gemäss dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat). Er betreut intern die Strafverfahren und Administrativuntersuchungen gegen Angehörige des Korps und organisiert die entsprechenden Rechtsvertretungen und berät den Personaldienst beim Erlass personalrechtlicher Verfügungen. Er ist Anlaufstelle für Rechtsfragen aller Art, die sich in der täglichen Arbeit der Polizei stellen. Zudem koordiniert und konsolidiert er bei der Beantwortung von politischen Vorstössen und Vernehmlassungen die Stellungnahmen der Abteilungen und ist Ansprechpartner bei Gesetzgebungsprojekten mit Bezug zur Luzerner Polizei. Der Rechtsdienst steht für interne Schulungen beispielsweise für Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zur Verfügung.
Die Luzerner Polizei führt gemäss § 9 Abs. 1 der Kantonalen Datenschutzverordnung (KDSV; SRL Nr. 38b) ein vollständiges Verzeichnis der Verfahren, in denen Personendaten bearbeitet werden und veröffentlicht die Mindestangaben gemäss § 14 Abs. 2 KDSG auf ihrer Webseite (§ 9 Abs. 2 KDSV).
Verzeichnis der Datenbearbeitungstätigkeiten der Luzerner Polizei