Was ist die Opferhilfe?
Das Opferhilfegesetz
Allen Frauen, Männern und Kindern, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen und psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden sind, stehen gemäss dem eidgenössischen Opferhilfe-Gesetz seit dem Jahr 1993 klar umschriebene Rechte zu.
Als Opfer haben Sie
- Anspruch auf kostenlose Beratung bei der Opferberatungsstelle.
- Das Recht auf Hilfe, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde und wie lange die Tat zurückliegt bzw. noch andauert.
- Eine verbesserte Stellung im Strafverfahren, wenn eine Strafverfolgung eingeleitet wird.
- Die Möglichkeit, ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung zu stellen (innerhalb von zwei Jahren nach der Tat; Verwirkungsfrist).
Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden?
- Personen, die schwerer körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind.
- Personen, die verletzt, überfallen oder beraubt wurden.
- Personen, die Opfer eines Verkehrsunfalls wurden.
- Personen, deren Angehörige von Gewalt betroffen waren oder sind.
- Kinder und männliche Jugendliche, die körperlich misshandelt werden oder wurden.
- Frauen und weibliche Jugendliche, die Opfer von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt wurden.
- Bezugspersonen von Gewaltopfern.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die sexuelle Gewalt erfahren oder erfahren haben.
- Kinder und Jugendliche, die sexuell ausgebeutet werden oder wurden.
- Bezugspersonen von ausgebeuteten Kindern und Jugendlichen.
Alle Beratungen finden nach telefonischer Vereinbarung bei der Beratungsstelle statt. Einen stellenspezifischen Prospekt erhalten Sie von der Beratungsstelle.
- Ausserhalb der Bürozeiten können Sie sich an den Notfalldienst des Luzerner Kantonsspital Luzern wenden, Telefon 041 205 11 11.
- Im Notfall können Sie sich auch für eine erste telefonische Krisen-Beratung an die Dargebotene Hand, Telefon 143, wenden.
- Sie haben die Möglichkeit, das Meldeformular der Polizei zu unterschreiben, damit Ihre Adresse an die Opferberatungsstelle weitergeleitet wird. Die Mitarbeiter/innen nehmen dann von sich aus mit Ihnen Kontakt auf.
- Alle Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle unterstehen der Schweigepflicht.