Gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen.
Art. 8 Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Bei Radarmessungen:
- 5 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
- 6 km/h bei einem Messwert von 101-150 km/h
- 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h
Bei Lasermessungen:
- 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
- 4 km/h bei einem Messwert von 101-150 km/h
- 5 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h
Es werden keine telefonischen Auskünfte über erfolgte Messungen erteilt.