Informationen Geschwindigkeitsmessung

Gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen.

Art. 8 Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei Radarmessungen:

  • 5 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
  • 6 km/h bei einem Messwert von 101-150 km/h
  • 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h


Bei Lasermessungen:

  • 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
  • 4 km/h bei einem Messwert von 101-150 km/h
  • 5 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h

Es werden keine telefonischen Auskünfte über erfolgte Messungen erteilt.

Luzerner Polizei

Verkehrssicherheit

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