Der Ordnungsbussenkatalog wurde per 1. Januar 2020 erweitert. Neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes werden seither auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert.
OBG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20140282/index.html
OBV: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20182527/index.html
Gleichzeitig wurde das revidierte kantonale Ordnungsbussenrecht umgesetzt. Nebst der Sicherheits- und Verkehrspolizei und den kantonalen Wildhüterinnen und -hütern können seit dem 1. Januar 2020 auch die Gastgewerbe und Gewerbepolizei, kantonale Fischereiaufseherinnen und -aufseher sowie das Amt für Migration Ordnungsbussen ausstellen.
KOBV: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/314
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