Ordnungsbussen Gesetzliche Grundlagen

Neues Ordnungsbussenrecht

Der Ordnungsbussenkatalog wurde per 1. Januar 2020 erweitert. Neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes werden seither auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert.

OBG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20140282/index.html

OBV: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20182527/index.html

Gleichzeitig wurde das revidierte kantonale Ordnungsbussenrecht umgesetzt. Nebst der Sicherheits- und Verkehrspolizei und den kantonalen Wildhüterinnen und -hütern können seit dem 1. Januar 2020 auch die Gastgewerbe und Gewerbepolizei, kantonale Fischereiaufseherinnen und -aufseher sowie das Amt für Migration Ordnungsbussen ausstellen.

KOBV: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/314

Luzerner Polizei

Verkehrssicherheit

Hirschengraben 17a

Postfach

6000 Luzern 7


Telefon
041 248 89 89

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
(ausgenommen Feiertage)

08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen