Es handelt sich um eine Ordnungsbusse mit einem QR-Code (Quick Response Code). Wenn dieser QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet gescannt wird, gelangt man direkt auf das BUSSEN PORTAL der Luzerner Polizei mit den Details zur entsprechenden Ordnungsbusse. Alternativ kann https://bussen.polizei.lu.ch im Internet eingegeben werden.
Die Luzerner Polizei bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Bezahlung von Ordnungsbussen an. Über das Online-BUSSEN PORTAL können Ordnungsbussen direkt bezahlt und/oder Details abgefragt werden. Ist jemand anders mit dem Fahrzeug gefahren, können die Daten dieser Person gemeldet werden. Das Ordnungsbussenverfahren kann auch abgelehnt und dafür das ordentliche und kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft verlangt werden.
Der erhaltene QR-Code kann mit dem Smartphone oder Tablet gescannt werden. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung. Tippt man diese an, wird automatisch das Online-BUSSEN PORTAL aufgerufen. Dort muss zuerst die Ordnungsbussen-Nr. (13 Ziffern) und bei involvierten Fahrzeugen anschliessend das Kontrollschild bzw. bei involvierten Personen das Geburtsdatum eingegeben werden. Danach sehen Sie die Details der Ordnungsbusse.
Das BUSSEN PORTAL kann auf dem Computer oder Tablet unter https://bussen.polizei.lu.ch aufgerufen werden. Auf dem Portal muss man die Ordnungsbussen-Nr. (13 Ziffern) und bei involvierten Fahrzeugen anschliessend das Kontrollschild bzw. bei involvierten Personen das Geburtsdatum eingeben. Danach sehen Sie die Details der Ordnungsbusse.
Die entsprechende Ordnungsbussen-Nr. ist auf dem QR-Code-Formular abgedruckt.
Auf der Übertretungsanzeige sind die Ordnungsbussen-Nr. und das Kontrollschild ebenfalls zu finden.
Nach der Eingabe der Ordnungsbussen-Nr. und allenfalls des Kontrollschildes oder des Geburtsdatums erhält man Einblick in das elektronische Bedenkfristformular mit den detaillierten Angaben.
Man kann zwischen folgenden Bezahlmöglichkeiten wählen: - Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express) - Post E-Finance - Postcard - Twint
Alternativ kann auf dem Online-BUSSEN PORTAL eine QR-Rechnung über das nachfolgend abgebildete Icon bestellt werden. Wenn dieser Weg gewünscht wird, müssen Sie Ihre eigenen Personalien erfassen. Anschliessend wird Ihnen in den nächsten Tagen eine entsprechende QR-Rechnung auf dem Postweg zugestellt. Es entstehen keine weiteren Gebühren.
Die Online-Zahlung ist innerhalb der ordentlichen Zahlungsfrist von Ordnungsbussen (30 Tage) möglich.
Die Anonymität ist stets gewahrt. Die Polizei erhält keine Einsicht in die Daten des Bezahlers.
Wenn Sie die Busse nicht oder nicht fristgerecht online bezahlen, erhalten Sie automatisch eine sogenannte Übertretungsanzeige mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt.
Ja, die Zahlung wird über das Zahlungsportal der Post verarbeitet. Sie wird ausserhalb des Online-BUSSEN PORTAL abgewickelt. Daten werden keine gespeichert.
Auf dem Online-BUSSEN PORTAL können die Personalien der tatsächlich verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des tatsächlich verantwortlichen Fahrzeuglenkers registriert werden.
Nach der Bekanntgabe erhält die verantwortliche Fahrzeuglenkerin oder der verantwortliche Fahrzeuglenker in den nächsten Tagen eine Übertretungsanzeige mit einer QR-Rechnung.
Die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker ist in erster Linie für die Übertretung verantwortlich. Nennt die Fahrzeughalterin, der Fahrzeughalter oder die Firma (jur. Person) Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Person nicht, welche die Übertretung begangen hat, so wird gegen diese oder diesen das Verfahren durchgeführt (Halterhaftung). Wenn die Ordnungsbusse direkt bezahlt wird, muss die verantwortliche Person jedoch nicht gemeldet werden (anonymes Ordnungsbussenverfahren).
Nein. Beim Ordnungsbussenverfahren handelt es sich um ein einfaches und anonymes Verfahren. Wird eine Ordnungsbusse innerhalb der 30-tägigen Frist bezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Ist die Ordnungsbusse ungerechtfertigt oder falsch, kann man innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen, das kostenfreie Ordnungsbussenverfahren ablehnen.
Bei einer Ablehnung überprüft die Polizei die Einwendungen und gibt, falls erforderlich, per E-Mail oder telefonisch eine Antwort auf den Einwand. Die Busse kann trotz der Ablehnung nachträglich innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen bezahlt werden. Das Verfahren wird bei Bezahlung im anonymen Ordnungsbussenverfahren ohne Registrierung der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers rechtskräftig abgeschlossen. Bei Nichtbezahlung wird das ordentliche kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Wird das Ordnungsbussenverfahren abgelehnt und/oder wird die Ordnungsbusse nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, wird das ordentliche kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Nein, die Zahlungsfrist kann nicht verlängert werden. Ratenzahlungen sind nicht gestattet.
Ja, der Schutz der Daten ist jederzeit gewährleistet. Auf dem Online-BUSSEN PORTAL werden keine persönlichen Daten gespeichert. Lediglich zur Identifizierung ist die Eingabe des Kontrollschildes oder des Geburtsdatums notwendig.
Im Gegensatz zu den alten Bedenkfristformularen mit Einzahlungsschein ist das Einsehen der neuen QR-Code-Ordnungsbusse nicht direkt möglich. Auf dem Online-BUSSEN PORTAL können nur Daten eingesehen werden, die bisher schon auf dem "alten" Bedenkfristformular standen. Hat man das QR-Code-Formular nicht erhalten und konnte die Ordnungsbusse nicht oder nicht fristgerecht online bezahlt werden, erhält man automatisch eine sogenannte Übertretungsanzeige mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt. Diese Zustellung ist kostenlos.
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Luzerner Polizei Verkehrssicherheit Hirschengraben 17a, Postfach 6000 Luzern 7
E-Mail: verkehrssicherheit.polizei@lu.ch Online-BUSSEN PORTAL: https://bussen.polizei.lu.ch Telefon: +41 (0) 41 248 89 89 Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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