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Luzerner Polizei

Luzerner Polizei

Fragen und Antworten zur Luzerner Polizei

  • Wie ist die Luzerner Polizei organisiert?

    Die Organisation der Luzerner Polizei ist in der Verordnung über die Luzerner Polizei (SRL 351) geregelt. Gemäss § 8 der Verordnung verfügt die Luzerner Polizei über sechs Abteilungen. In § 9 sind die Polizeiregionen und die Standorte der Polizeiposten festgelegt. 

     Organigramm

  • Wieviele Mitarbeitende hat die Luzerner Polizei?

    Knapp 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Luzerner Polizei tätig.

  • Gibt die Luzerner Polizei Abzeichen, Kopfbedeckungen oder andere Uniformteile an Sammler ab?

    Nein, sie werden nicht an Sammler abgegeben.

  • Müssen Polizistinnen und Polizisten auch Bussen bezahlen?

    Ja, alle Bürgerinnen und Bürger sind vor dem Gesetze gleich.

  • Hat man die Möglichkeit die Luzerner Polizei zu besuchen?

    Die Räumlichkeiten der Luzerner Polizei kann man nicht besuchen. Es gibt aber die Möglichkeit, die Polizei bei einem Besuchstag an der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch kennenzulernen. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Zudem finden laufend öffentliche Veranstaltungen statt, bei welchen die Luzerner Polizei mit Standaktionen vertreten sind und Sie mit Polizistinnen und Polizisten ins Gespräch kommen können. Personen, welche sich für die Polizeiausbildung interessieren, können sich auch für einen Info-Event anmelden. Hier finden Sie die nächsten Veranstaltungstermine. 

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