Die Organisation der Luzerner Polizei ist in der Verordnung über die Luzerner Polizei (SRL 351) geregelt. Gemäss § 8 der Verordnung verfügt die Luzerner Polizei über sieben Abteilungen. In § 9 sind die Polizeiregionen und die Standorte der Polizeiposten festgelegt.