Die Luzerner Polizei sorgt gemäss § 1 des Polizeigesetzes für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie trägt durch Information und andere geeignete Massnahmen zur Prävention bei.
Im Besondern hat sie folgende Aufgaben:
- sie ergreift Massnahmen, um unmittelbar drohende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Mensch, Tier und Umwelt abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen,
- sie nimmt die Aufgaben der Sicherheits-, der Kriminal- und der Verkehrspolizei wahr, die sich aus dem eidgenössischen und dem kantonalen Recht ergeben,
- sie erfüllt insbesondere die Aufgaben der Strafverfolgung,
- sie leistet den Verwaltungs- und Justizbehörden Amts- und Vollzugshilfe, soweit die polizeiliche Mithilfe in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen oder zu deren Vollzug erforderlich ist,
- sie leistet der Bevölkerung Hilfe in der Not.
Die Imagebroschüre der Luzerner Polizei steht hier als Download zur Verfügung