Ist die Ordnungsbusse ungerechtfertigt oder falsch, kann man innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen, das kostenfreie Ordnungsbussenverfahren ablehnen.
Bei einer Ablehnung überprüft die Polizei die Einwendungen und gibt, falls erforderlich, per E-Mail oder telefonisch eine Antwort auf den Einwand. Die Busse kann trotz der Ablehnung nachträglich innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen bezahlt werden. Das Verfahren wird bei Bezahlung im anonymen Ordnungsbussenverfahren ohne Registrierung der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers rechtskräftig abgeschlossen. Bei Nichtbezahlung wird das ordentliche kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.