Ordnungsbussen online

Fragen und Antworten zu Ordnungsbussen online

  • Was ist ein QR-Code-Formular der Luzerner Polizei?

    Es handelt sich um eine Ordnungsbusse mit einem QR-Code (Quick Response Code). Wenn dieser QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet gescannt wird, gelangt man direkt auf das BUSSEN PORTAL der Luzerner Polizei mit den Details zur entsprechenden Ordnungsbusse. Alternativ kann https://bussen.polizei.lu.ch im Internet eingegeben werden.

  • Was ist das Online-BUSSEN PORTAL?

    Die Luzerner Polizei bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Bezahlung von Ordnungsbussen an. Über das Online-BUSSEN PORTAL können Ordnungsbussen direkt bezahlt und/oder Details abgefragt werden. Ist jemand anders mit dem Fahrzeug gefahren, können die Daten dieser Person gemeldet werden. Das Ordnungsbussenverfahren kann auch abgelehnt und dafür das ordentliche und kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft verlangt werden.

  • Wie gelange ich auf das Online-BUSSEN PORTAL?

    Der erhaltene QR-Code kann mit dem Smartphone oder Tablet gescannt werden. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung. Tippt man diese an, wird automatisch das Online-BUSSEN PORTAL aufgerufen. Dort muss zuerst die Ordnungsbussen-Nr. (13 Ziffern) und bei involvierten Fahrzeugen anschliessend das Kontrollschild bzw. bei involvierten Personen das Geburtsdatum eingegeben werden. Danach sehen Sie die Details der Ordnungsbusse.

  • Kann ich auch ohne Smartphone oder Tablet auf das Online-BUSSEN PORTAL gelangen?

    Das BUSSEN PORTAL kann auf dem Computer oder Tablet unter https://bussen.polizei.lu.ch aufgerufen werden. Auf dem Portal muss man die Ordnungsbussen-Nr. (13 Ziffern) und bei involvierten Fahrzeugen anschliessend das Kontrollschild bzw. bei involvierten Personen das Geburtsdatum eingeben. Danach sehen Sie die Details der Ordnungsbusse.

  • Wo finde ich die nötigen Angaben für die Eingabe im BUSSEN PORTAL?

    Die entsprechende Ordnungsbussen-Nr. ist auf dem QR-Code-Formular abgedruckt.

     

    Auf der Übertretungsanzeige sind die Ordnungsbussen-Nr. und das Kontrollschild ebenfalls zu finden.

     

     

  • Was wird mir vorgeworfen?

    Nach der Eingabe der Ordnungsbussen-Nr. und allenfalls des Kontrollschildes oder des Geburtsdatums erhält man Einblick in das elektronische Bedenkfristformular mit den detaillierten Angaben.

  • Wie kann ich meine Ordnungsbusse bezahlen?

    Man kann zwischen folgenden Bezahlmöglichkeiten wählen:
    - Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express) - Post E-Finance - Postcard - Twint

     

  • Wie kann ich eine QR-Rechnung aktiv bestellen?

    Alternativ kann auf dem Online-BUSSEN PORTAL eine QR-Rechnung über das nachfolgend abgebildete Icon bestellt werden. Wenn dieser Weg gewünscht wird, müssen Sie Ihre eigenen Personalien erfassen. Anschliessend wird Ihnen in den nächsten Tagen eine entsprechende QR-Rechnung auf dem Postweg zugestellt. Es entstehen keine weiteren Gebühren.

  • Wie lange kann die Ordnungsbusse online bezahlt werden?

    Die Online-Zahlung ist innerhalb der ordentlichen Zahlungsfrist von Ordnungsbussen (30 Tage) möglich.

  • Wird bei der elektronischen Bezahlung meine Anonymität gewahrt?

    Die Anonymität ist stets gewahrt. Die Polizei erhält keine Einsicht in die Daten des Bezahlers.

  • Was muss ich tun, wenn ich nicht online bezahlen kann oder will?

    Wenn Sie die Busse nicht oder nicht fristgerecht online bezahlen, erhalten Sie automatisch eine sogenannte Übertretungsanzeige mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt.

  • Ist die Zahlung per Kreditkarte, Twint etc. sicher?

    Ja, die Zahlung wird über das Zahlungsportal der Post verarbeitet. Sie wird ausserhalb des Online-BUSSEN PORTAL abgewickelt. Daten werden keine gespeichert.

  • Was muss ich tun, wenn ich die Übertretung nicht selber begangen habe?

    Auf dem Online-BUSSEN PORTAL können die Personalien der tatsächlich verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des tatsächlich verantwortlichen Fahrzeuglenkers registriert werden.

    Nach der Bekanntgabe erhält die verantwortliche Fahrzeuglenkerin oder der verantwortliche Fahrzeuglenker in den nächsten Tagen eine Übertretungsanzeige mit einer QR-Rechnung.

  • Wer ist für die Übertretung verantwortlich?

    Die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker ist in erster Linie für die Übertretung verantwortlich. Nennt die Fahrzeughalterin, der Fahrzeughalter oder die Firma (jur. Person) Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Person nicht, welche die Übertretung begangen hat, so wird gegen diese oder diesen das Verfahren durchgeführt (Halterhaftung). Wenn die Ordnungsbusse direkt bezahlt wird, muss die verantwortliche Person jedoch nicht gemeldet werden (anonymes Ordnungsbussenverfahren).

     

  • Muss im Ordnungsbussenverfahren die fehlbare Fahrzeuglenkerin oder der fehlbare Fahrzeuglenker, trotz Bezahlung der Busse, gemeldet werden?

    Nein. Beim Ordnungsbussenverfahren handelt es sich um ein einfaches und anonymes Verfahren. Wird eine Ordnungsbusse innerhalb der 30-tägigen Frist bezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

  • Was muss ich tun, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin?

    Ist die Ordnungsbusse ungerechtfertigt oder falsch, kann man innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen, das kostenfreie Ordnungsbussenverfahren ablehnen.

    Bei einer Ablehnung überprüft die Polizei die Einwendungen und gibt, falls erforderlich, per E-Mail oder telefonisch eine Antwort auf den Einwand. Die Busse kann trotz der Ablehnung nachträglich innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen bezahlt werden. Das Verfahren wird bei Bezahlung im anonymen Ordnungsbussenverfahren ohne Registrierung der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers rechtskräftig abgeschlossen. Bei Nichtbezahlung wird das ordentliche kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.

  • Was passiert, wenn ich das Ordnungsbussenverfahren ablehne?

    Wird das Ordnungsbussenverfahren abgelehnt und/oder wird die Ordnungsbusse nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, wird das ordentliche kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.

  • Kann bei Ordnungsbussen die Zahlungsfrist von 30 Tagen verlängert werden oder kann man Ordnungsbussen in Raten bezahlen?

    Nein, die Zahlungsfrist kann nicht verlängert werden. Ratenzahlungen sind nicht gestattet.

  • Ist der Datenschutz gewährleistet?

    Ja, der Schutz der Daten ist jederzeit gewährleistet. Auf dem Online-BUSSEN PORTAL werden keine persönlichen Daten gespeichert. Lediglich zur Identifizierung ist die Eingabe des Kontrollschildes oder des Geburtsdatums notwendig.

  • Was passiert, wenn mir jemand das QR-Code-Formular entwendet? Kann die Person dann meine Daten einsehen?

    Im Gegensatz zu den alten Bedenkfristformularen mit Einzahlungsschein ist das Einsehen der neuen QR-Code-Ordnungsbusse nicht direkt möglich. Auf dem Online-BUSSEN PORTAL können nur Daten eingesehen werden, die bisher schon auf dem "alten" Bedenkfristformular standen. Hat man das QR-Code-Formular nicht erhalten und konnte die Ordnungsbusse nicht oder nicht fristgerecht online bezahlt werden, erhält man automatisch eine sogenannte Übertretungsanzeige mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt. Diese Zustellung ist kostenlos.

  • Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

    Kontaktieren Sie uns auf der Webseite der Luzerner Polizei, Verkehrssicherheit 

    oder

    Luzerner Polizei
    Verkehrssicherheit
    Hirschengraben 17a, Postfach
    6000 Luzern 7

    E-Mail:  verkehrssicherheit.polizei@lu.ch
    Online-BUSSEN PORTAL:  https://bussen.polizei.lu.ch
    Telefon:  +41 (0) 41 248 89 89
    Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

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