Graffiti

Graffiti und seine Auswirkungen

Das Sprayen und Taggen von Graffitis ist eine Ausdrucksform, die in der Jugendkultur fest verankert ist. Während viele junge Personen Graffiti als Kunstform schätzen, gibt es rechtliche Grenzen, die sowohl Jugendliche als auch Erwachsene kennen sollten. Hier wird erläutert, wo Sprayen erlaubt ist, wo es verboten ist und welche Konsequenzen im Falle von Widerhandlungen drohen.
  • Wo darf gesprayt werden?

    Im Kanton Luzern gibt es bestimmte Flächen, die offiziell als legale Graffitiwände ausgewiesen sind. An diesen Orten können Sie frei sprühen und Ihre Kreativität ausleben, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine nicht abschliessende Übersicht dieser Graffitiwände finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Stadt Luzern.

    Stadt Luzern – Graffitiwände

    Bei Unsicherheiten sollten Sie im Vorfeld klären, ob die Fläche für Graffiti freigegeben ist, um Missverständnisse und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Wo ist Graffiti verboten?
    Das Sprayen auf nicht genehmigten Flächen, wie Gebäudefassaden, öffentlichen Einrichtungen, Zügen oder Fahrzeugen, ist illegal. Zudem ist auch das Sprayen auf Privatbesitz ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers untersagt.
  • Konsequenzen bei illegalem Sprayen
    Wer beim illegalen Sprayen erwischt oder nachträglich als Verantwortlicher ermittelt wird, muss mit polizeilichen Massnahmen und rechtlichen Folgen rechnen. Auch Personen, die lediglich als Helfer agieren oder aufpassen («Schmiere stehen»), machen sich strafbar.
  • Strafverfahren und Zivilforderungen

    Manche Szenemagazine stellen die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen des illegalen Sprayens oft als weniger schwerwiegend dar, als sie tatsächlich sind. Doch in Wirklichkeit können die verursachten Schäden schnell mehrere hunderttausend Franken erreichen. Schulden im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich, die Sie noch lange nach der Tat verfolgen, sind keine Seltenheit. Diese Schulden können über 20 Jahre hinweg bestehen bleiben.

    Graffiti – Strafverfahren und Schadenersatz

  • Wie ist im Schadenfall vorzugehen?

    Wenn Sie durch Sprayereien (Graffiti) geschädigt wurden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

    • Strafanzeige erstatten: Melden Sie den Vorfall bei der Polizei.
    • Online-Anzeige: Wenn es keine Hinweise auf die Täterschaft gibt und keine Spuren am Tatort hinterlassen wurden, können Sie die Strafanzeige auch über die Online-Plattform Suisse ePolice einreichen.
    • Schnelle Entfernung: Lassen Sie die Graffiti so schnell wie möglich reinigen oder überstreichen. Dadurch verhindern Sie, dass der Eindruck entsteht, die Schmierereien würden toleriert werden, was in der Folge zu weiteren Beschädigungen führen könnte.
  • Wie lassen sich Schäden vermeiden oder besser reinigen?

    Um zukünftige Schäden zu verhindern, können Sie präventive Massnahmen ergreifen. Dazu gehören die Installation von Überwachungskameras, bessere Beleuchtung oder der Einsatz von Anti-Graffiti-Beschichtungen, die das Entfernen von Graffiti erleichtern.

    Merkblatt Graffitischutz

  • Infos für Eltern und Lehrpersonen

    Eltern und Lehrpersonen stehen oft vor der Herausforderung, frühe Anzeichen für eine mögliche Zugehörigkeit zur Graffitiszene zu erkennen.

    Es gibt mehreren Anzeichen dafür, dass Jugendliche zur Graffitiszene gehören, wie beispielsweise der Besitz von Spraydosen, Farbspuren an Kleidung oder ein ausgeprägtes Interesse an Graffitikultur. Achten Sie auch auf bemalte Schulhefte oder häufiges Übernachten bei Freunden. Sprechen Sie direkt mit dem Jugendlichen, zeigen Sie Verständnis für die Identitätsfindung, und machen Sie dabei die möglichen Konsequenzen ihres Handelns, einschliesslich der Haftungsfragen, unmissverständlich klar. Eine offene Kommunikation ist unerlässlich, um Missverständnisse zu verhindern und rechtliche Probleme zu vermeiden.

    Broschüre Sprühende Kreativität?

Für weitere Informationen, Beratung oder bei Unsicherheiten steht die Luzerner Polizei, insbesondere die Fachstelle Prävention – Jugend, gerne zur Verfügung.

Luzerner Polizei

Prävention

Centralstrasse 21

6210 Sursee

Standort


Telefon
041 289 24 44

E-Mail

Beratung

Wünschen Sie eine Sicherheitsberatung?

Bestellung

Broschüren der Kriminalprävention

Downloads

Verkehrsprävention
Kriminalprävention