Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, hat einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier ausfüllen zu lassen und diesen von der beherbergten Person unterschreiben zu lassen. Die Gästekontrolle ist während fünf Jahren aufzubewahren und den Polizeiorganen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Downloads zur Gästekontrolle