Gästekontrolle

Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, hat einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier ausfüllen zu lassen und diesen von der beherbergten Person unterschreiben zu lassen. Die Gästekontrolle ist während fünf Jahren aufzubewahren und den Polizeiorganen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Downloads zur Gästekontrolle

 

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 248 84 84

E-Mail

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr