www.lu. ch

Luzerner Polizei

Sexgewerbe

Die Bewilligungspflicht gilt für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten. Sexbetriebe fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen, wenn Dienstleistungen mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung des Kunden gegen Entgelt oder anderen materiellen Werten angeboten werden. Konkret betrifft dies Bordelle, Etablissements, Kontaktbars, Massagesalons, Salons, Saunaclubs, Studios sowie Escort-Services.

Downloads zum Sexgewerbe
Fragen und Antworten zum Sexgewerbe

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort

Telefon 041 248 84 84

E-Mail

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Kontaktformular