Sexgewerbe

Die Bewilligungspflicht gilt für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten. Sexbetriebe fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen, wenn Dienstleistungen mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung des Kunden gegen Entgelt oder anderen materiellen Werten angeboten werden. Konkret betrifft dies Bordelle, Etablissements, Kontaktbars, Massagesalons, Salons, Saunaclubs, Studios sowie Escort-Services.

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Fragen und Antworten zum Sexgewerbe

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 248 84 84

E-Mail

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Hinweis
Ganztags geschlossen vom 24. bis 28. Dezember 2025 und 31. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026.