Sexgewerbe

Die Bewilligungspflicht gilt für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten. Sexbetriebe fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen, wenn Dienstleistungen mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung des Kunden gegen Entgelt oder anderen materiellen Werten angeboten werden. Konkret betrifft dies Bordelle, Etablissements, Kontaktbars, Massagesalons, Salons, Saunaclubs, Studios sowie Escort-Services.

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Fragen und Antworten zum Sexgewerbe

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 248 84 84

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Montag bis Freitag

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13.30 – 17.00 Uhr