Die Bewilligungspflicht gilt für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten. Sexbetriebe fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen, wenn Dienstleistungen mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung des Kunden gegen Entgelt oder anderen materiellen Werten angeboten werden. Konkret betrifft dies Bordelle, Etablissements, Kontaktbars, Massagesalons, Salons, Saunaclubs, Studios sowie Escort-Services.
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