Rauchverbot

Das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen haben zum Ziel, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wird das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, seit 1. Mai 2010 verboten. Das Rauchverbot gilt auch für Gastronomiebetriebe und Einzelanlässe. Geraucht werden darf nur noch in Raucherlokalen und in Raucherräumen (Fumoirs).

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Fragen und Antworten zum Rauchverbot

Luzerner Polizei

Gastgewerbe und Gewerbepolizei

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 248 84 84

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

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