Sobald Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, Gäste gewerbsmässig beherbergt oder mit alkoholischen Getränken Handel betrieben wird, ist eine entsprechende Bewilligung nötig.
- Einzelanlässe
- Getränkehandel
- Restaurations- und Beherbergungsbetriebe
- Verpflegungsstand
- Vereinslokale
- Wirteprüfung
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Fragen und Antworten zum Gastgewerbe