Nacherziehung
Der Nacherziehungsunterricht ist vorgesehen, wenn sich Kinder zwischen dem 10. und dem vollendeten 15. Altersjahr nicht an die Verkehrsregeln halten. Die Verkehrsinstruktion führt im Auftrag der Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern diese Nacherziehung durch. Diese dauert in der Regel zwei Lektionen. Die Nacherziehung bezweckt Einsichten zu schaffen und das künftige Verhalten positiv zu beeinflussen.
Berufsschulen
Auf Anfrage wird nach Möglichkeit Verkehrsunterricht durchgeführt. Im Fokus steht die Verkehrsunfallprävention.
Kantonsschulen
Auf Anfrage wird nach Möglichkeit Verkehrsunterricht durchgeführt. Dieser orientiert sich am Unterricht an der 7. und 9. Klasse SEK I.
Seniorenausbildung
Auf Anfrage wird nach Möglichkeit eine Seniorenausbildung durchgeführt. Neben einem theoretischen Teil zum Strassenverkehr wird auf Wunsch auch ein praktischer Teil auf der Strasse angeboten. Schwerpunkt dieses Unterrichtes bildet die Fussgängerausbildung. Zweite Priorität gilt dem Thema «Senioren als Autofahrer» und der Kriminalprävention. Zielgruppen sind Betagtenzentren, Vereine, Organisationen usw.
Informationen zur Verkehrsprävention für Senioren erhalten sie hier.
Informationen zur Kriminalprävention für Senioren erhalten sie hier.
Elternabende
Auf Anfrage wird nach Möglichkeit ein Themenblock an einem Elternabend durchgeführt. Die Eltern erfahren, welchen Beitrag sie zur Verkehrserziehung der Kinder leisten können.
Messen und Ausstellungen
Wir nehmen regelmässig mit Verkehrssicherheitsthemen an Messen und Ausstellungen teil. Neben dem Vermitteln eines aktuellen Verkehrsthemas steht der positive Kontakt zur Bevölkerung im Vordergrund. Der grösste Event ist die jährliche Teilnahme an der LUGA.