Namensführung in Ausweisen

  • In Schweizer Ausweisen werden die amtlichen Namen gemäss Zivilstandsregister aufgeführt.
  • Der Allianzname (Bindestrich-Name) darf in Ausweisen eingetragen werden. Meistens ist dies der Ledigname einer verheirateten Person oder ihres Partners bzw. Partnerin. Ein Allianzname in Kinderausweisen ist nicht möglich, jedoch kann in Kinderpässen die gesetzliche Vertretung als amtliche Ergänzung erfasst werden (siehe Abschnitt Kinder und Jugendliche).
  • Das Weglassen von Zweitnamen oder Eintragen von Rufnamen ist nicht möglich. Wenn Sie dies wünschen, ist eine Namensänderung über die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern nötig: Namensänderungen - Kanton Luzern. Das Verfahren kann einige Zeit dauern, ist kostenpflichtig und muss vor der Ausweisausstellung abgeschlossen sein.
  • Namenswechsel bei Heirat: Wenn der Name geändert hat, dürfen die alten Ausweise nicht mehr verwendet werden. Die Ausstellung der Ausweise auf den neuen Namen kann nach der Trauung erfolgen, es ist auch möglich, diese bereits 60 Tage vor der Trauung zu beantragen. Falls der Erfassungstermin im Passbüro vor der Heirat stattfindet, benötigen wir das entsprechende Formular Ihres Zivilstandesamts (Bestätigung der Personendaten für eine Ausweisausstellung vor der Trauung).

Luzerner Polizei

Passbüro

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

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Telefon
041 228 59 90

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27.02.2025 Schmutziger Donnerstag und
03.03.2025 Güdismontag:

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