Einreisebestimmungen und Gültigkeit der Ausweise

  • Das Passbüro ist nicht zuständig für Informationen zu Einreisebestimmungen. Sie erhalten solche auf Webseiten, in Reisebüros, bei Botschaften des Reiselands Ausländische Vertretungen in der Schweiz oder bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Die Gültigkeit von Ausweisen beginnt am Produktionsdatum, eine Datierung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
  • Nach dem Ablaufdatum sind Ausweise grundsätzlich nicht mehr gültig. Ein abgelaufener Schweizer Pass wird unter Umständen noch zur Einreise in einigen europäischen Ländern akzeptiert. Der Bund empfiehlt jedoch, mit gültigen Ausweisen zu reisen. Eine Reise mit abgelaufenen Ausweisen erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Gewisse Länder verlangen eine Ausweisgültigkeit von bis zu 6 Monaten über die Reise hinaus. Auskünfte erhalten Sie bei den im obersten Absatz erwähnten Stellen.
  • Ein abhanden gekommener Ausweis verliert seine Gültigkeit und muss ersetzt werden.

Luzerner Polizei

Passbüro

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 228 59 90

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08.00 – 11.45 Uhr
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27.02.2025 Schmutziger Donnerstag und
03.03.2025 Güdismontag:

Nachmittag geschlossen