Kinder und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind grundsätzlich von einer sorgeberechtigten Person zu begleiten. Eltern müssen sich ausweisen können.
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir die Zustimmung beider Eltern (persönlich oder mit ausgefülltem, unterschriebenem Formular Einwilligung zur Ausweisbestellung inkl. Ausweiskopie).
  • Bei alleinigem Sorgerecht z.B. nach Scheidung bringen Sie uns bitte den Sorgerechtsentscheid mit zum Termin.
  • Eintrag der gesetzlichen Vertretung im Pass: im Pass von Kindern können auf Wunsch die Eltern als gesetzliche Vertretung eingetragen werden. Dies kann bei unterschiedlicher Namensführung Sinn machen, ist jedoch kein Ersatz für eine Reisevollmacht.
  • Reisevollmacht: Wenn Kinder ohne Eltern oder in Begleitung eines Elternteils ins Ausland reisen, empfehlen wir die Mitnahme einer Reisevollmacht: 
    Einverständnis für mit einem Elternteil reisende Kinder
    Einverständnis für ohne Eltern reisende Kinder
    Bitte klären Sie allfällige Sonderbestimmungen Ihres Reiselandes selber ab.
  • In der Schweiz besteht keine Ausweispflicht. Sie brauchen für Ihr Neugeborenes erst einen Ausweis, wenn eine Reise ins Ausland ansteht. Melden Sie sich spätestens einen Monat vor dem Reisedatum an.

Luzerner Polizei

Passbüro

Hallwilerweg 5

6003 Luzern

Standort


Telefon
041 228 59 90

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch
08.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 18.30 Uhr

Freitag
08.00 – 17.00 Uhr

27.02.2025 Schmutziger Donnerstag und
03.03.2025 Güdismontag:

Nachmittag geschlossen